Terms and Conditions of Purchase

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN EINKAUF

  1. Widersprüchliche Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Güter, Waren und Materialien (zusammen die „Güter“) und/oder Dienstleistungen („Dienstleistungen“), die auf der Vorderseite dieser Bestellung („Bestellung“) beschrieben sind, und bei Annahme der Bestellung durch den auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Verkäufer („Verkäufer“) begründet die Bestellung samt etwaiger Anhänge und Anlagen eine Vereinbarung zwischen dem auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Käufer („Käufer“) und dem Verkäufer (zusammen die „Vereinbarung“). Soweit Widersprüche zwischen den Geschäftsbedingungen auf der Vorderseite der Bestellung und den vorliegenden AGB bestehen, gehen die Bestimmungen auf der Vorderseite der Bestellung vor. Der Versand eines Teils der Güter bzw. die Bereitstellung von Dienstleistungen gilt als deren Annahme. VOM VERKÄUFER EINGEREICHTE BESTÄTIGUNGS- ODER ANDERE VERKÄUFERFORMULARE, DIE VERKAUFSBEDINGUNGEN ENTHALTEN, DIE SICH VON DEN HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN UNTERSCHEIDEN, WERDEN HIERMIT VOM KÄUFER ZURÜCKGEWIESEN UND ÄNDERN DIE HIERIN ENTHALTENEN UND MASSGEBLICHEN BESTIMMUNGEN IN KEINER WEISE AB.
  2. Lieferung, Eigentumsrecht und Verlustrisiko. Soweit auf der Vorderseite dieser Bestellung nicht anders angegeben bzw. gesetzlich nichts Anderweitiges vorgeschrieben ist, erfolgt die Lieferung der Produkte DDP bzw. geliefert verzollt an den in der Bestellung genannten Käuferstandort geliefert (Incoterms 2010). Das Eigentumsrecht und Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Produkte an dem in der Bestellung genannten Käuferstandort auf den Käufer über. Pünktlichkeit ist bei allen Produktlieferungen entscheidend. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Lieferung jeglicher Güter abzulehnen, die eine Woche vor dem geltenden Lieferungstermin geliefert werden, und solche Güter auf Kosten des Verkäufers an letzteren zurückzusenden. Der Verkäufer fügt sämtlichen Sendungen eine Qualitätsbescheinigung, eine Versandliste mit Einzelnachweis und einen Lieferschein hinzu. Der Verkäufer muss allen Unterlagen die Bestellnummer sowie jedem versandten Container Produktbeschreibung, Chargennummer und die Artikelnummer des Käufers hinzufügen.
  3. Preis und Bezahlung. Der Verkäufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die in dieser Bestellung angegebenen Preise Festpreise sind und bleiben, bis alle Lieferungen und/oder Leistungen (je nachdem, was zutrifft) abgeschlossen sind. Ist in der Bestellung kein Preis enthalten, gilt der Preis, der zum Bestelldatum gültigen veröffentlichten Preisliste des Verkäufers aufgeführt ist. Die Zahlung muss in der auf der Bestellung angegebenen Währung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen (oder innerhalb einer kürzeren Frist, sofern die lokale Gesetzgebung dies entsprechend zwingend vorschreibt).   Gutschriften, die sich aufgrund von Ablehnungen, Unstimmigkeiten oder bezahlten Rechnungen ergeben, können auf Wunsch des Käufers von nachfolgenden Zahlungen abgezogen werden.
  4. Gewährleistung. Der Verkäufer gewährleistet, dass (i) der Käufer ein unbelastetes Eigentumsrecht an allen Gütern sowie eine ausdrückliche Genehmigung des Käufers hat, die Güter vor dem Weiterverkauf, dem Handel oder einer anderweitigen Vermarktung umzupacken bzw. neu zu kennzeichnen und dadurch jegliche auf ihnen angebrachte Marken unkenntlich zu machen und durch die Marke des Käufers zu ersetzen, (ii) die Güter und Dienstleistungen den Spezifikationen, Beschreibungen oder Proben entsprechen, die der Käufer bereitgestellt bzw. genannt oder denen er zugestimmt hat, und (iii) die Güter marktfähig, von guter Qualität, frei von Mängeln und gebrauchstauglich sind. Der Verkäufer stimmt zu, den Käufer von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Gewährleistungsbruch des Verkäufers ergeben.
  5. Inspektion und Annahmeverweigerung. Der Käufer hat das Recht, alle Güter jederzeit und überall zu inspizieren und zu überprüfen, soweit dies machbar ist, einschließlich während der Herstellungsphase des Verkäufers. Die abschließende Inspektion findet in den Räumlichkeiten des Käufers innerhalb einer angemessenen Frist nach der endgültigen Lieferung statt. Falls nach der vorliegenden Bestellung gelieferte Güter Mängel aufweisen oder anderweitig nicht den Auflagen dieser Bestellung entsprechen, hat der Käufer das Recht, ungeachtet der Zahlung oder vorherigen Inspektion oder Überprüfung, die Annahme dieser Güter ganz oder teilweise zu verweigern, sowie, nach Wahl des Käufers, solche Güter gegen eine Gutschrift oder einen Rabatt des gezahlten Preises an den Verkäufer zurückgehen zu lassen oder einen Ersatz für die Güter zu verlangen, sämtlich auf Kosten des Verkäufers.
  6. Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann die vorliegende Bestellung ganz oder teilweise in Bezug auf jegliche oder alle noch nicht versandte Güter bzw. noch nicht bereitgestellte Dienstleistungen jederzeit kündigen, indem er den Verkäufer entsprechend benachrichtigt, falls der Verkäufer (1) es versäumt, eine der Bestimmungen oder Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, (2) einen Konkursverwalter ernennt, zahlungsunfähig wird oder unter einem Insolvenzgesetz Verfahren von oder gegen den Verkäufer eingeleitet werden, (3) den Betrieb einstellt oder mit einer Drittpartei fusioniert bzw. von einer Drittpartei aufgekauft wird, oder (4) Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser Bestellung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an eine Drittpartei abtritt. In einem solchen Kündigungsfall ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer über die Zahlung etwaiger geschuldeter Restbeträge für bereits an den Käufer gelieferte und von diesem vor Eingang des Kündigungsschreiben beim Verkäufer angenommene Güter und Dienstleistungen hinaus nicht haftbar, sowie in Arbeit befindliche Werke, die zur Lieferung an den Käufer angefordert wurden.
  7. Weitere Rechtsmittel. Der Käufer hat das Recht, die Bestimmungen dieser Bestellung durchzusetzen. Die Rechte und Rechtsmittel des Käufers gemäß dieser Bestellung sind kumulativ und gelten zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, auf die er kraft des Gesetzes oder nach Billigkeitsrecht Anspruch hat.
  8. Patente und andere geistige Eigentumsrechte. Der Verkäufer wird den Käufer auf seine Kosten in jeglichen Klagen verteidigen, die geltend machen, die gemäß dieser Bestellung gekauften Güter oder Teile davon würden gegen Patent-, Urheber-, Handelszeichen-, Geschäftsgeheimnis- oder andere geistigen Eigentumsrechte einer Drittpartei verstoßen, und sämtliche damit zusammenhängende Kosten und Schäden begleichen, einschließlich Anwaltskosten. Falls ein endgültiges Unterlassungsurteil gegen die Nutzung der Güter oder eines Teils davon durch den Käufer aufgrund eines solchen Verstoßes erwirkt wird, oder falls im billigen Ermessen des Verkäufers die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Güter oder Teile davon Gegenstand eines Anspruchs oder einer Verletzung eines geistigen Eigentumsrecht werden könnten, wird der Verkäufer auf seine Kosten und nach Wahl des Käufers entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Güter weiterhin zu benutzen oder die Güter zu ersetzen oder so abzuändern, dass sie keinerlei Schutzrechte verletzen, jedoch funktional den ursprünglich bereitgestellten Gütern entsprechen.
  9. Haftungsbeschränkung. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER KÄUFER GEGENÜBER DEM VERKÄUFER FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENEN, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST) ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER JEGLICHER ART, OB VERTRAGLICH BEGRÜNDET ODER AUF UNERLAUBTER HANDLUNG BERUHEND (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, SOWEIT SICH DERARTIGE SCHÄDEN AUS DEM BRUCH DIESER VEREINBARUNG ODER AUS EINEM ANDEREN GEGENSTAND RESULTIEREND AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.
  10. Vertrauliche Informationen. Der Verkäufer wird abgesehen von seinen Angestellten, Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern, bei denen ein legitimer Kenntnisbedarf in Bezug auf die Informationen vorliegt, niemandem gegenüber jegliche Informationen offenlegen noch diese für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Bestellung benutzen, die er vom Käufer in Verbindung mit dieser Bestellung erhält, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Zeichnungen, Entwürfe, Handbücher, Beschreibungen oder Spezifikationen („Vertrauliche Informationen“). Der Käufer hat zu sämtlichen Zeiten das Eigentumsrecht an den vom Käufer dem Verkäufer bereitgestellten Vertraulichen Informationen inne, die zum Gebrauch in Verbindung mit dieser Bestellung vorgesehen sind. Nach Beendigung dieser Bestellung oder auf Anfrage des Käufers muss der Verkäufer umgehend dem Käufer alle ihm bereitgestellten Vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien) zurückgeben. Es versteht sich, dass jegliche Informationen, die der Käufer vom Verkäufer erhält, einschließlich sämtlicher Zeichnungen und Unterlagen, nicht vertraulicher Art sind oder den Gebrauch dieser Informationen durch den Käufer einschließen.
  11. Verantwortung für Verpackung, Beschriftung und Lieferung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die in dieser Bestellung aufgeführten Güter so zu verpacken und zu beschriften, dass sie die Anforderungen des Beförderers erfüllen, und sicherstellen, dass sie an dem in der Bestellung genannten Standort unversehrt ankommen. Sämtliche Container sowie sämtliches Verpackungs- und Kistenmaterial werden Eigentum des Käufers.
  12. Benachrichtigung zur Vorgangsänderung Falls der Verkäufer eine Vorgangsänderung vornehmen muss, die sich auf die fertigen Waren oder Dienstleistungen auswirken kann, muss der Verkäufer den Käufer schriftlich benachrichtigen und mindestens sechs (6) Monate vor einer solchen Änderung die schriftliche Zustimmung des Käufers einholen. Vorgangsänderungen können Änderungen von Spezifikationen, Probenahmeplänen, Prüfmethoden, Produktionsstandorten, Prozessausrüstung, Rohstoffbestandteilen und -quellen, Formulierungen, organisatorischem Eigentum und Materialien umfassen. Falls der Verkäufer die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen einstellen oder beendigen muss, muss der Verkäufer dem Käufer in schriftlicher Form eine Frist von mindestens zwölf (12) Monaten gewähren. Der Verkäufer unterstützt den Käufer während der Käuferqualifizierung einer alternativen Quelle bei der Sicherung ausreichender Lagerbestände, ohne dass dafür Mehrkosten anfallen. Falls der Käufer die Waren oder Dienstleistungen nicht aus einer anderen Quelle beziehen oder alternative vom Verkäufer angebotene Güter, Waren, Materialien oder Dienstleistungen verwenden kann, gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht ausschließliche Lizenz für die Formeln, Stücklisten, Spezifikationen, Designs und anderen Daten und Informationen, um den Käufer so in die Lage zu versetzen, die eingestellten oder beendeten Waren oder Dienstleistungen herzustellen oder herstellen zu lassen.
  13. Abtretung. Die vorliegende Bestellung darf von keiner der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden, mit Ausnahme dessen, dass der Käufer ohne die Zustimmung des Verkäufers die Bestellung sowie sein Recht, die Güter und Dienstleistungen gemäß der Bestellung zu erhalten, an ein verbundenes Unternehmen abtreten darf.
  14. Einhaltung geltender Gesetze. Jede Partei muss bei der Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Verpflichtungen sowie bei der Herstellung, dem Verkauf und der Lieferung der Güter und Dienstleistungen die geltenden Gesetze und gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Anordnungen einhalten.
  15. Verzicht. Jeglicher Verzicht einer der Parteien bei einem Bruch dieser Vereinbarung durch die andere Partei in einer bestimmten Situation darf nicht als Verzicht in Bezug auf nachfolgende Vertragsbrüche derselben oder einer anderen Art ausgelegt werden. Das Versäumnis einer der Parteien, ihre vertragsgemäßen Rechte in einer bestimmten Situation auszuüben, darf nicht als Verzicht auf das Recht der Partei ausgelegt werden, dasselbe oder andere Rechte in nachfolgenden Situationen auszuüben.
  16. Nachfolge. Die vorliegende Vereinbarung gilt verbindlich für und zugunsten des Verkäufers und Käufers und ihren jeweiligen Nachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern.
  17. Mitteilungen. Soweit nicht anders festgelegt, müssen alle Mitteilungen, die in den vorliegenden AGB vorgesehen sind, schriftlich entweder durch Aushändigung oder via E-Mail oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen, und gelten an dem Datum als eingegangen, an dem sie persönlich ausgehändigt oder via E-Mail verschickt wurden, oder drei (3) Tage nach ihrer portofreien Aufgabe bei der Post.
  18. Verkäuferversicherung. Der Verkäufer schließt auf eigene Kosten Versicherungspolicen in der Art und in der Höhe ab, wie es für sein Geschäft angemessen ist.
  19. Einhaltung der Antikorruptionsregelungen. Der Verkäufer bescheinigt, (i) die Antikorruptionsrichtlinie des Käufers einzuhalten und auch weiterhin zu befolgen (die „Richtlinie“) (einsehbar auf der Website des Käufers: www.elementsolutionsinc.com) sowie sämtliche geltenden Antikorruptionsgesetze, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Foreign Corrupt Practices Act) (zusammen die „geltenden Gesetze“); und (ii) weder direkt noch indirekt jegliche Gelder oder Wertgegenstände (a) gegenüber einem Regierungsbeamten, Regierungsangestellten, einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt gezahlt, angeboten, versprochen oder genehmigt zu haben, noch eine solche Handlung in Zukunft mit dem Zweck vornehmen, ein Vorgehen oder eine Entscheidung zu beeinflussen, um Geschäftsbeziehungen zu knüpfen oder fortzuführen, Geschäfte einer anderen Person zukommen zu lassen oder anderweitig einen unlauteren Vorteil zu erzielen, oder (b) gegenüber einer Privatperson, von der in allgemeinem Ermessen erwartet werden kann, dass sie den Empfänger zu einem Verstoß gegen seine oder ihre Treuepflicht veranlasst. Der Käufer hat das Recht, die Bücher und Aufzeichnungen des Verkäufers zu prüfen und andere interne Prüfungen durchzuführen, um die Einhaltung der Richtlinie und der geltenden Gesetze zu bestätigen. Der Verkäufer ist damit einverstanden, den Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen, falls er von einem Verstoß gegen die Richtlinie oder die geltenden Gesetze erfährt, Grund zur Kenntnis eines solchen Verstoßes hat oder einen solchen vermutet, der den Käufer, ein verbundenes Unternehmen des Käufers oder die Handlungen des Verkäufers oder seiner Vertreter in Verbindung mit dieser Vereinbarung involviert.
  20. Einhaltung von Sanktionen. Weder der Verkäufer noch eine seiner Tochtergesellschaften oder einer ihrer leitenden Angestellten oder Geschäftsführer sind nach Wissen des Verkäufers, einer Tochtergesellschaft des Käufers oder einer ihrer leitenden Angestellten oder Geschäftsführer (i) eine Person, die auf der Liste „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ steht oder darin beschrieben wird oder Sanktionen oder Einschränkungen unterliegt, die vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, vom Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums, der Europäischen Union, dem britischen Finanz- und Wirtschaftsministerium, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder einer anderen zuständigen Sanktionsbehörde erlassen oder durchgesetzt wurden (zusammen „Sanktionen“); (ii) der Käufer versichert, bestätigt und garantiert hiermit, dass er jetzt und in Zukunft alle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Vorgaben zur Kontrolle der Ein- bzw. Wiederausfuhr der US-Regierung und der Regierung jedes Landes, in dem er Geschäfte tätigt (oder die anderweitig Gültigkeit haben), einhalten wird; und (iii) der Verkäufer versichert, dass er keinerlei Verhalten an den Tag gelegt hat, das für den Käufer oder seine Tochtergesellschaften aufgrund ihrer Beteiligung an den in dieser Bestellung erwogenen Transaktionen nachteilige Folgen gemäß einem von den jeweiligen Behörden verwalteten Sanktionsprogramm haben könnte.
  21. Konfliktmaterialien und Einhaltung von Lieferkettenvorschriften. Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act erlegt börsennotierten Unternehmen, deren Produkte Metalle auf der Basis von Mineralien enthalten, die als „Konfliktmaterialien“ bezeichnet werden und aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den Nachbarländern stammen, bestimmte Meldepflichten auf. Zu den Konfliktmaterialien zählen Tantal, Zinn, Wolfram und Gold (3TGs). Das Gesetz schreibt börsennotierten Unternehmen vor, der US-Wertpapieraufsicht jährlich Bericht zu erstatten, ob sie aus der DRK oder den Nachbarländern stammende 3TGs verwenden und welche Maßnahmen sie ergreifen, um in ihren Lieferketten die Verwendung von Konfliktmaterialien, die nicht auf verantwortungsvolle Weise beschafft werden oder werden könnten, zu erkennen und auszuschließen. Unternehmen, die nicht bei der SEC registriert sind, die jedoch direkt oder indirekt SEC-registrierte Unternehmen beliefern, sind ebenso zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet. Die Richtlinie des Käufers zu Konfliktmaterialien ist auf der Website des Käufers verfügbar: https://www.elementsolutionsinc.com/about/quality-corporate-social-responsibility. Ein entsprechender Verweis findet sich auch im Verhaltenskodex für Lieferanten, der ebenfalls auf der Website des Käufers verfügbar ist: https://ir.elementsolutionsinc.com/governance-docs. Der Verkäufer erkennt die Bestimmungen der Richtlinie des Käufers zu Konfliktmaterialien und des Verhaltenskodex für Lieferanten an (jeweils in der aktuellen Fassung) und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung sowie zur Kooperation mit dem Käufer zum Erhalt von Informationen zu seiner Lieferkette, um ermitteln zu können, ob die an den Käufer gelieferten Produkte 3TGs enthalten und woher die Mineralien stammen.
  22. Verschiedenes. Falls eine der hierin enthaltenen Bestimmungen von einem zuständigen Gericht als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, muss eine solche Bestimmung so abgeändert werden, dass sie der beabsichtigten Wirkung dieser Vereinbarung auf eine gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Weise nahe wie möglich kommt, oder, falls dies nicht möglich ist, wird sie gelöscht und unwirksam, wobei in beiden Fällen die anderen Bestimmungen der Vereinbarung unberührt bleiben. Die Parteien verzichten auf die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem in der Gerichtsbarkeit des Hauptgeschäftssitzes des Käufers geltenden Recht, und der Verkäufer stimmt der Zuständigkeit der Gerichte in der Gerichtsbarkeit des Hauptgeschäftssitzes des Käufers zu. Soweit im ersten Absatz der vorliegenden AGB nicht anders dargelegt, stellt diese Vereinbarung die gesamte schriftliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Verkauf und Kauf der Güter und Dienstleistungen dar, und es gibt keine Abmachungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die hierin in Bezug auf den Vertragsgegenstand nicht enthalten sind. Änderungen dieser Vereinbarungen sind für den Käufer nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich genehmigt.