RoHS Statement

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Zum 31. März 2015 trat die neue RoHS-Richtlinie 2015/863/EU (RoHS 2) trat in Kraft. Sie regelt “die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten”.
RoHS verbietet die Einführung neuer Elektro- und Elektronikgeräte in den EU-Markt, die einen erhöhten Gefahrstoffanteil enthalten.
Diese Einschränkungen werden zum 22. Juli 2019 in Kraft treten.
Die Gefahrstoffe Stoffe und ihre maximal erlaubten Konzentrationen nach RoHS sind nachfolgend aufgeführt:

Blei (Pb) und seine Verbindungen< 0.1% (als Metall)
Quecksilber und seine Verbindungen< 0.1% (als Metall)
Cadmium (Cd) und seine Verbindungen< 0.01% (as metal)
6-atomige Chromverbindungen< 0.1% (als Metall)
Polybromiertes Biphenyl (PBB)< 0.1%
Polybromiertes Biphenyl Äther (PBDE)< 0.1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)< 0.1%
Benzylbutylphthalat (BBP)< 0.1%
Dibutylphthalat (DBP)< 0.1%
Diisobutylphthalat (DIBP)< 0.1%

*Anmerkung: DecaBDE wird nicht mehr in der RoHS Direktive behandelt.

Es gibt eine Anzahl von Ausnahmen bei der Verwendung dieser Gefahrstoffe für bestimmten technischen Anwendungen in denen aktuell noch keine Alternativen verfügbar sind.
H K Wentworth Ltd., inklusive der Geschäftsbezeichnung und Division Electrolube, ist sich der Anforderungen der RoHS-Richtlinie bewusst und verpflichtet sich ein RoHS-konformes Produktprogramm zu bieten. Alle Produkte des Electrolube-Portfolios in der Elektronikindustrie sind RoHS-konform, sofern sie nicht als Ausnahme festgeschrieben sind.

Im Rahmen unserer permanenten Produktentwicklung haben wir alle neuen Produkte im Hinblick auf RoHS-Konformität entwickelt. Dies ist auch als Bestandteil in die Umweltrichtlinien unseres Unternehmens aufgenommen worden. H K Wentworth Ltd. überprüft als verantwortungsvoller Produzent regelmäßig, dass die Standards und Normen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass alle Produkte, die den Namen Electrolube tragen, RoHS-konform bleiben